Im persönlichen Gespräch erstellen wir gemeinsam mit Ihnen eine Bestandsaufnahme der Firmensituation: Status, Organisation, Management, bisherige Erfahrungen und Aktivitäten. Dann wird das Angebot entsprechend erstellt.
„Evaluierung psychischer Belastungen nach ASchG“
Der Ablauf der Evaluierung erfolgt nach den Richtlinien des Arbeitsinspektorates:
- Planung durchführen (Aktionsplan, Steuergruppe, Zeitraum))
- Belastungen ermitteln und priorisieren (Erhebungsinstrumente)
- Maßnahmen definieren (Prioritäten, Aufgaben, Verantwortliche)
- Dokumentation (Workshops, Sicherheits-/Gesundheitsschutz-Dokument)
- Umsetzung der Maßnahmen und Überprüfung
Gerne stellen wir Ihnen weitere Informationen zur Evaluierung zur Verfügung, wie z.B. die Kriterien der Arbeitsplatzevaluierung nach ASchG oder die Checkliste „Anforderungen des Arbeitsinspektorates“.