Diese Webseite verwendet Cookies
Cookies dienen der Benutzerführung und der Webanalyse und helfen dabei, die Funktionalität der Website zu verbessern, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
×

Im persönlichen Gespräch erstellen wir gemeinsam mit Ihnen eine Bestandsaufnahme der Firmensituation: Status, Organisation, Management, bisherige Erfahrungen und Aktivitäten. Dann wird das Angebot entsprechend erstellt.

„Evaluierung psychischer Belastungen nach ASchG“

Der Ablauf der Evaluierung erfolgt nach den Richtlinien des Arbeitsinspektorates:

  • Planung durchführen (Aktionsplan, Steuergruppe, Zeitraum))
  • Belastungen ermitteln und priorisieren (Erhebungsinstrumente)
  • Maßnahmen definieren (Prioritäten, Aufgaben, Verantwortliche)
  • Dokumentation (Workshops, Sicherheits-/Gesundheitsschutz-Dokument)
  • Umsetzung der Maßnahmen und Überprüfung

Gerne stellen wir Ihnen weitere Informationen zur Evaluierung zur Verfügung, wie z.B. die Kriterien der Arbeitsplatzevaluierung nach ASchG oder die Checkliste „Anforderungen des Arbeitsinspektorates“.

 

  

Logo250

Wissenswertes

Mit 1. Jänner 2013 trat eine Novellierung des ASchG Arbeitnehmer-Innen Schutzgesetz in Kraft. Mit dieser wurde die Wichtigkeit der psychischen Gesundheit bzw. der entsprechenden Prävention unter-strichen.Alle österreichischen Unternehmen und Betriebe sind nun verpflichtet, eine „Evaluierung der arbeitsbedingten psychischen Belastungen“ in regelmäßigen Abständen durch-zuführen.

 

Zurück zu EVALUIERUNG

×

TOP